Was tun, wenn neue Blechteile beschädigt angeliefert werden

In der Praxis eines K+L- Betriebs kommt es immer vor, dass neue Blechteile geordert werden müssen. Doch was tun, wenn diese bereits bei der Lieferung defekt sind. Dass hierzu keine einfachen Lösungen existieren, verrät die Interessengemeinschaft Fahrzeugtechnik und Lackierung (IFL) in einer aktuellen technischen Mitteilung.

Um das Thema adäquat abzuwickeln, kommt es zunächst darauf an, die Rechtsbeziehung zu unterscheiden. Einerseits existiert ein Kaufvertrag zwischen dem K+L- Betrieb sowie dem Lieferanten, andererseits ein Werkvertrag mit dem Kunden, in dem meist lediglich eine „fachgerechte Instandsetzung des Unfallschadens“ vereinbart wurde. Hieraus resultiert, dass formaljuristisch ein Anspruch auf Nachbesserung durch den Lieferanten besteht.

In der Praxis ist es jedoch oftmals so, dass die Nachbesserung durch den K+L- Betrieb durchgeführt und im Gegenzug der Preis gemindert wird. Auf diese Weise übernimmt der Lieferant die Kosten für die Arbeit des Lackierbetriebs und muss im Gegenzug nicht selber nachbessern.

Gegenüber dem Kunden ist eine solche Vorgehensweise meist unproblematisch, da ohnehin sach- und fachgerecht gearbeitet wurde und kein Anspruch auf Ersatz durch ein Neuteil besteht. Wurde allerdings ein Neuteil im Werkvertrag erwähnt, so ist notfalls vor Gericht zu klären, ob es sich nach der Instandsetzung noch um ein solches handelt oder nicht. Richter sehen hierbei das Maß der Beschädigung als ausschlaggebend, wobei eine kleine Beule kein Problem darstellt.

Für K+L- Betriebe gilt, dass bei der Instandsetzung eines neu gelieferten Blech-Ersatzteils die Vorgaben des Herstellers zu beachten sind, die teilweise bereits kleinere Reparaturen einkalkulieren.

Quelle: https://schaden.news/de/article/link/40560/beschaedigt-angeliefertes-neuteil-was-sie-jetzt-beachten-sollten

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